• Vertrauensvolle Zusammenarbeit

    Der persönliche Einsatz unseres gesamten Teams bildet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

  • Leistungsfähiger Partner

    Wir sind Ihr natürlicher Ansprechpartner für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange.



Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Corona-Infektion und die daraus resultierenden Spätfolgen kann grundsätzlich als Arbeitsunfall in Frage kommen, wenn sich die Infektion am Arbeitsplatz zweifelsfrei nachweisen lässt.

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass eine Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellen kann. Dafür braucht es aber einen Nachweis, dass die Infektion zweifelsfrei am Arbeitsplatz erfolgt ist, was im Streitfall nicht gelang. Zwar war eine Kollegin des Klägers wenige Tage vorher positiv getestet worden, allerdings ließe sich eine Ansteckung im privaten Bereich deshalb nicht ausschließen.