• Vertrauensvolle Zusammenarbeit

    Der persönliche Einsatz unseres gesamten Teams bildet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

  • Leistungsfähiger Partner

    Wir sind Ihr natürlicher Ansprechpartner für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange.



Erbschaftsteuer ohne Steuerpause

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das alte Erbschaftsteuerrecht bis zum 30. Juni 2016 geändert werden, doch politische Differenzen hatten seinerzeit eine Neuregelung verzögert. Das Finanzgericht Köln hat nun klargestellt, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.